Asbest |
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Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muß über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest- Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Der Nachweis der Astbest- Sachkunde (nach TRGS 519, Anlage 4 für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI- Arbeiten geringen Umfangs sowie für (Zwischen-) Lagerung, Transport und Abfallentsorgung) wurde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Astbestzementprodukte
fallen z.B. an:
Referenzen:
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